Landrätin oder Landrat

Bei den Kommunalwahlen wird auch die Landrätin oder der Landrat gewählt. Sie oder er steht an der Spitze des Kreises und ist damit vergleichbar mit der oder dem Bürgermeister*in auf Stadtebene.

Die Landrätin oder der Landrat wird direkt gewählt. Sie oder er ist hauptamtlich tätig und hat mehrere Aufgaben.

Die Landrätin oder der Landrat ist Vorsitzende*r des Kreistages und leitet die Sitzungen. Sie oder er ist das Bindeglied zwischen der Kreisverwaltung und dem Kreistag.

Als Chef*in der Kreisverwaltung setzt sie oder er die Beschlüsse des Kreistages um. Die Kreisverwaltung ist beispielsweise für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zuständig. Außerdem kümmert sie sich unter anderem um Tierschutz, Lebensmittelkontrollen und Sozialhilfe. Daneben hat sie viele weitere Aufgaben.

Außerdem übt die Landrätin oder der Landrat die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden – wie zum Beispiel Bocholt – aus. Sie oder er ist zudem Leiter*in der Kreispolizeibehörde Borken.

Mehr zu den Aufgaben der Landrätin oder des Landrats erfahre ich auf der Internetseite des Kreises Borken.