Wahlhelfer*in

Ich mache mehr als nur ein Kreuz… Du auch?

Als eine*r von rund 550 Wahlhelfer*innen in Bocholt trage ich dazu bei, dass die Kommunalwahl 2020 am 13. September 2020 und die eventuelle Stichwahl am 27. September 2020 gut über die Bühne geht. Damit mache ich mehr als nur ein Kreuz: Ich stärke direkt die Demokratie vor Ort. Und ganz nebenbei erhalte ich für meine Hilfe pro Wahl eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro ;-)


Aktueller Hinweis: Für die Kommunalwahl haben sich viele Bocholter*innen als Wahlhelfer*in gemeldet. Weiter Unterstützung brauchen wir aktuell nicht. Vielen Dank für die Unterstützung!


Wenn auch Du bei der Kommunalwahl 2020 mehr als nur ein Kreuz machen willst, melde Dich als Wahlhelfer*in hier:

Wahlamt der Stadt Bocholt

Tel. 02871 953-704

E-Mail: wahlamt@mail.bocholt.de

 

Was mache ich als Wahlhelfer*in?

Als Wahlhelfer*in bin ich Mitglied des Wahlvorstandes im Wahllokal. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer*innen mit unterschiedlichen Aufgaben.

Ein Wahlvorstand besteht aus

  • eine oder einem Wahlvorsteher*in plus Stellvertretung,
  • eine oder einem Schriftführer*in plus Stellvertretung und
  • bis zu vier Beisitzer*innen.

Als Wahlhelfer*in bin ich in den meisten Fällen als Beisitzer*in eingesetzt und assistiere der oder dem Wahlvorsteher*in und der oder dem Schriftführer*in. Als Wahlhelfer*in übernehme ich alle Aufgaben, die für eine ordnungsgemäße Wahl notwendig sind, zum Beispiel

  • nehme ich die Wahlbenachrichtigung entgegen,
  • gebe ich der oder dem Wähler*in den Stimmzettel an,
  • vermerke ich die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis oder
  • kontrolliere ich, ob der Stimmzettel ordnungsgemäß in die Wahlurne geworfen wird.

Nach der Wahl zähle ich gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes die Stimmzettel aus und ermittle das vorläufige Wahlergebnis in meinem Wahllokal.

Am Wahltag kann ich so einen Blick hinter die Wahlkulissen werfen und erlebe Demokratie hautnah! Ganz nach dem Motto: „Mittendrin statt nur dabei!“

Mir ist wichtig, dass ich als Wahlhelfer*in selber auch wählen gehen kann. Die Stadt Bocholt versucht, mich als Wahlhelfer*in in dem Wahlbezirk einzusetzen, in dem ich wohne. So kann ich direkt vor Ort wählen. Falls dies nicht klappt, kann ich in meinen Pausen wählen gehen oder ich gebe vorab meine Stimmen per Briefwahl ab.

Sollte ich am Wahltag erkrankt sein, melde ich mich frühzeitig beim Wahlamt der Stadt Bocholt, damit dieses für Ersatz sorgen kann.

So bereite ich mich auf das Ehrenamt vor

Rechtzeitig vor der Wahl, erhalte ich eine schriftliche Einberufung. Ab dann weiß ich auch, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion ich eingesetzt bin. Die Stadt Bocholt versucht mich als Wahlhelfer*in in dem Wahlbezirk einzusetzen, in dem ich wohne. Manchmal ist dies nicht möglich, dann werde ich in einem anderen Wahlbezirk eingesetzt. Bei den kurzen Wegen in Bocholt ist dies für mich aber kein Problem ;-)

Mit der Einberufung erhalte ich außerdem Informationsmaterial, mit dem ich mich auf die Wahl vorbereiten kann.

 

Mein Tag als Wahlhelfer*in

Als Wahlhelfer*in startet mein Tag morgens um 7:30 Uhr im Wahllokal. Dort treffe ich auf die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes und bereite das Wahllokal auf die Wahl vor. Die Bocholter*innen haben die Möglichkeit, ihre Stimme von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal abzugeben. Ich muss jedoch nicht die ganze Zeit vor Ort sein. Deshalb teilen wir uns morgens direkt in zwei Schichten (Vormittags- und Nachmittagsschicht) auf. Der zeitliche Aufwand ist damit viel geringer, als ich zunächst gedacht habe!

Während der Wahl überprüfe ich die Wahlberechtigung der Wähler*innen, gebe ihnen ihre Stimmzettel und notiere die Teilnahme der Wahl im Wählerverzeichnis. Damit stelle ich sicher, dass jemand nicht zwei Mal ihre oder seine Stimme abgibt. Außerdem sorge ich für Ruhe und Ordnung im Wahlraum.

Ab 18 Uhr sind alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder im Wahllokal. Gemeinsam zählen wir die Stimmen aus. Wie lange das dauert, kann man nicht sagen. Dies hängt auch davon ab, wie viele Stimmen in meinem Wahllokal abgegeben wurden. Wenn alle Stimmen ausgezählt wurden, stellen wir gemeinsam das vorläufige Wahlergebnis fest und melden es dem Wahlamt. Zum Schluss verpacken wir die Unterlagen und geben sie an die Beauftragten des Wahlamtes.

Bei Fragen am Wahltag stehen wir vom Wahlvorstand nicht alleine da. Wenn wir Fragen haben, können wir uns jederzeit an das Team des Wahlamtes wenden. So kann nichts schiefgehen!

So kümmert sich die Stadt um mich!

Als Wahlhelfer*in sorge ich dafür, dass die Wahl gut über die Bühne geht. Die Stadt Bocholt weiß meine Hilfe zu schätzen und sorgt für Getränke und ein paar Süßigkeiten im Wahllokal.

In Zeiten der Corona-Pandemie legt die Stadt Bocholt besonderen Wert darauf, dass ich mich während dieser Arbeit nicht mit dem Coronavirus infiziere.
Die Wähler*innen werden voraussichtlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wie es aktuell in öffentlichen Einrichtungen üblich ist. Die Maßnahmen richten sich nach den zum Zeitpunkt der Wahl gültigen Regelungen. Natürlich achte ich nicht nur im Wahlvorstand, sondern auch bei den Wähler* auf genügend Abstand zueinander.

Für die Zeit, in der ich als Wahlhelfer*in tätig bin, bin ich außerdem automatisch gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die direkten Wege hin und zurück zum Wahllokal und für die Teilnahme an den Schulungen.

Für den Fall, dass ich in dieser Zeit einen Unfall habe, melde ich mich schnellstmöglich beim Wahlamt. Außerdem sage ich dem Arzt, dass sich mein Unfall während meiner Arbeit als Wahlhelfer*in ereignet hat. Damit bin ich auf der sicheren Seite!

Wahlhelfer*in im Briefwahlvorstand

Wenn ich Wahlhelfer*in im Briefwahlvorstand bin, treffe ich mich mit den anderen Mitgliedern des Briefwahlvorstandes erst um 14 Uhr in der Briefwahlzentrale am Mariengymnasium. Dann bereiten wir die Auszählung der Stimmen vor, die per Briefwahl abgegeben wurden. Die eigentliche Auszählung beginnt ebenfalls um 18 Uhr. Gemeinsam öffnen wir die Wahlbriefe und überprüfen die darin enthaltenen Wahlscheine auf Gültigkeit.

Anschließend werden die Stimmzettel aus den Umschlägen entnommen und, wie bei den anderen Wahlvorständen auch, ausgezählt.

Ab wann darf ich helfen?

Ich darf bei der Kommunalwahl 2020 als Wahlhelfer*in helfen, wenn ich selbst wahlberechtigt bin. Das heißt, dass ich u.a. mindestens 16 Jahre alt sein muss und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben muss. Eine bestimmte schulische oder berufliche Ausbildung brauche ich nicht. Informationen zur Vorbereitung auf der Wahl erhalte ich, sobald ich offiziell als Wahlhelfer*in einberufen wurde.

Personen, die im Wahlausschuss Mitglied sind oder selbst kandidieren sowie die Vertrauenspersonen von Kandidat*innen, dürfen kein*e Wahlhelfer*in sein.